Eine beglaubigte Übersetzung bekommen Sie bei einem vom Oberlandesgericht ermächtigen Übersetzer, der mit seinem Stempel und seiner Unterschrift ihre Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt. Sie ist ein verbindliches, offizielles Dokument, das in- und ausländischen Behörden vorgelegt werden kann.
Als vom OLG Hamm ermächtigte Übersetzerin biete ich amtlich beglaubigte Übersetzungen, die mit einem Rundstempel versehen sind und in ganz Deutschland anerkannt werden.
Wenn Sie Ihre Dokumente persönlich vorbeibringen möchten, vereinbaren Sie bitte dafür einen Termin:
Telefon: 02923 972 2735 oder Handy: 0172 978 2176
WhatsApp: 0172 978 21 76
E-Mail: tglazina@gmail.com
oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Die „Haager Apostille“ ist ein Vermerk nach einem bestimmten Muster, festgelegt im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis zur Ausstellung einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss.
Die Anschrift der jeweils zuständigen Apostille-Behörde kann Ihnen üblicherweise die Stelle mitteilen, von der die Urkunde stammt. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Justizverwaltung oder die Standesamtsaufsicht des Bezirks, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Wenn Ihre Urkunde durch eine Behörde im Kreis Soest ausgestellt wurde, kann Ihnen dieser Link behilflich sein.
Für die Erteilung einer Apostille fällt eine Gebühr von ca. 25,00 Euro an, die in der Regel per Nachnahme erhoben wird. Die üblicherweise zu erwartende Bearbeitungsdauer beträgt zwischen 3 und 10 Tagen, hinzüglich der Versandzeit. In dringenden Fällen lässt sich diese Frist bis auf einen Tag verkürzen, wenn Sie bei der zuständigen Stelle z.B. persönlich vorbeikommen.
Für die Ausstellung von Apostillen für ausländische, z.B. russische oder kasachische Urkunden, ist der jeweilige Staat zuständig. In manchen Fällen kann die Ausstellung einer Apostille über die Botschaft oder das Konsulat des entsprechenden Staates beantragt werden.
Neben Vorkasse und Zahlung auf Rechnung per Banküberweisung nach Erhalt der Übersetzung steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, die Dienstleistungen direkt bei der Abholung der Dokumente bar zu bezahlen. Unabhängig von der gewählten Zahlungsart bekommen Sie eine offizielle Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Eine beglaubigte Übersetzung kann sowohl vom Original als auch von der Kopie erfolgen, allerdings wird dies in dem Beglaubigungsvermerk erwähnt. Viele deutsche Behörden akzeptieren von Kopien angefertigte beglaubigte Übersetzungen, jedoch gibt es Situationen, in denen vom Original gemachte Übersetzungen benötigt werden, z.B. bei Eheschließungen mit ausländischen Staatsangehörigen.
Wenn Sie Ihre Dokumente persönlich vorbeibringen möchten, vereinbaren Sie bitte dafür einen Termin. Die Wegbeschreibung finden Sie hier.
Des Weiteren können Sie die Kopien oder die Originale per Post schicken, wobei ich für Originale immer Versand per Einschreiben empfehle.
Als schnellere Variante können Sie die gescannten Dokumente oder auch Fotos per E-Mail an tglazina@gmail.com oder auch per WhatsApp an 0172 978 2176 senden.
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Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Tel. 02923 972 27 35
Handy 0172 978 21 76
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staatlich geprüfte und ermächtigte Übersetzerin
Tatiana Glazina